Vorschlagsverfahren

Wer kann teilnehmen?

Alle Mitglieder der Universität Heidelberg (ohne Universitätsklinikum)
 

 

Ist meine Idee ein Verbesserungsvorschlag?

 

Verbesserungsvorschläge sind Ideen, die über den Rahmen der übertragenen Aufgaben und Verantwortung hinausgehen und eine Verbesserung beabsichtigen. Sie haben eine Idee, wie im Betriebsablauf der Universität Heidelberg etwas verbessert werden könnte? Sehr gut!

Verbesserungsvorschläge können sein:

  • Erhöhung der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Qualität und der Serviceorientierung in allen Bereichen
  • Verbesserung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, der Gesundheits-, Umwelt-, Hygiene- und Brandschutzvorsorge
  • Senkung und Einsparung von Kosten an Material, Energie und Arbeitszeit etc.
  • Verringerung/ Vereinfachung von Einkauf, Lagerhaltung, Transportwesen, Büro- und Verwaltungsarbeiten
  • Verbesserung der Abfallbeseitigung und -entsorgung
  • . . . . .

Trifft einer dieser Punkte zu, dann sollten Sie diese Idee auf jeden Fall bei uns einreichen. Ein Verbesserungsvorschlag muss:

 

  • realisierbar und
  • mit vertretbarem Aufwand finanzierbar sein.
     

 

 

Ausschlusskriterien

Vorschläge, die sich auf bereits realisierte Verbesserungen beziehen, werden als nachträgliche Eingabe grundsätzlich nicht bewertet.

Als Verbesserungsvorschläge gelten nicht:

 

  • Hinweise auf bestehende bzw. bekannte Schwierigkeiten und auf die Notwendigkeit von Reparaturen
  • Kritik oder das Aufzeigen von Problemen ohne konkrete Lösungsvorschläge
  • Verbesserungsvorschläge, die in einem Arbeitsbereich bereits in Planung oder Vorbereitung sind.
     

 

 

Wie kann ich eine Idee einreichen?

Verbesserungsvorschläge sind schriftlich bei der Geschäftsstelle des Ideenmanagements einzureichen. Der Vorschlag ist möglichst kurz und präzise zu fassen. Verwenden Sie am besten das hier hinterlegte Formular. Die/Der Vorschlagende muss den Dienstweg nicht einhalten. Es besteht keine Informationspflicht gegenüber der/dem Vorgesetzten.
 

 

Anonymität und Ideenschutz

Durch die Einreichung eines Verbesserungsvorschlages dürfen der/dem Vorschlagenden keine Nachteile entstehen. Ein Verbesserungsvorschlag wird auf Wunsch der/des Vorschlagenden bis zur abschließenden Entscheidung ohne Namensnennung bearbeitet. Soll die Anonymität der/des Vorschlagenden gewahrt bleiben, so ist dies bei der Einreichung ausdrücklich zu erwähnen. Alle Personen, die in das Entscheidungsverfahren eingebunden sind, sind verpflichtet, den Namen und damit die Person zu schützen. Sofern es die/der Vorschlagende wünscht, darf der Name auch nach der Entscheidung über den Antrag nicht bekannt gegeben werden.
 

 

Was geschieht nach Einreichung meiner Idee?

Die Geschäftsstelle des Ideenmanagements (IM) nimmt die Verbesserungsvorschläge an, veranlasst die fachlich zuständigen Stellen zur Begutachtung und trifft Vorbereitungen, die zur Bewertung durch die Bewertungskommission erforderlich sind. Offensichtlich unvollständige, unkonkrete, unplausible Vorschläge oder Vorschläge, die sich aus der pflichtgemäßen Erledigung von Dienstaufgaben aufgrund allgemeiner oder besonderer Anordnungen ergeben und somit in den Aufgabenbereich der/des Vorschlagenden fallen, werden zurückgegeben.

Die Bewertungskommission entscheidet über den Verbesserungsvorschlag nach Begutachtung durch die fachlich zuständigen Stellen. Sie entscheidet abschließend und unter Berücksichtigung der Empfehlung der Gutachter. Für den Fall der Annahme ist eine Entscheidung über die Höhe der Prämie zu treffen. Falls zwei oder mehrere Vorschläge dem Sinn nach übereinstimmen, kann grundsätzlich nur der zuerst eingegangene Vorschlag angenommen werden. Gegen eine Entscheidung der Bewertungskommission besteht Einspruchsmöglichkeit bei sachlich begründeten Zweifeln.
 

 

Wann bekomme ich eine Prämie? Und wie ist die Höhe der Prämie?

Grundlage für die Prämierung ist die positive Entscheidung der Bewertungskommission. Die Bemessung einer Prämie richtet sich in erster Linie nach dem wirtschaftlichen und damit errechenbaren Nutzen, den ein angenommener Verbesserungsvorschlag entfaltet. Angenommene Verbesserungsvorschläge werden auch dann prämiert, wenn ein wirtschaftlicher Nutzen nicht errechenbar ist und damit einen ideellen Nutzen erfüllen.

Zur Ermittlung der Prämie werden die Verbesserungsvorschläge in zwei Kategorien aufgeteilt

  • Verbesserungsvorschläge mit errechenbaren Vorteilen (es wird eine Prämie von 30% der kalkulierten Jahresnettoersparnis gewährt, mindestens jedoch 50,00 € höchstens 2.000,00 € ).
  • Verbesserungsvorschläge mit nicht errechenbaren Vorteilen (es wird eine Prämie zwischen 300,00 € und 2.000,00 € gewährt).

Bei Gruppenvorschlägen wird die Prämie zu gleichen Teilen an die Vorschlagenden verteilt, es sei denn, aus den Angaben der Einreichenden geht ausdrücklich eine abweichende Verteilung hervor. Bei Gruppenprämien kann ein Zuschlag von 20% gewährt werden.

Als Anerkennung für einen Verbesserungsvorschlag, der zwar nicht angenommen wurde, aber eine erhebliche persönliche Leistung der/des Vorschlagenden darstellt (z. B. mühevolle Ausarbeitung, einfallsreicher Vorschlag), kann die Bewertungskommission eine Anerkennungsprämie in Höhe von 50,00 € und/oder eine Auszeichnung vergeben.

 

Prämien oder Auszeichnungen können sein:

  • eine Anerkennungsurkunde
  • eine Vergünstigung z.B. in Form von Arbeits-/Dienstbefreiung
  • ein Sachpreis
  • eine Geldprämie

Zuerkannte Prämien oder Anerkennungspreise unterliegen der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

 

 

 

 

 

 

Seitenbarbeiter:: ideenmanagement@zuv.uni-heidelberg.de
Letzte Änderung: 12.10.2010
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